Umgang mit dem Coronavirus in Verbindung mit imkerlichen Tätigkeiten

Bienenpflege in der aktuellen Situation Liebe Imkerkolleginnen und -kollegen, aufgrund der aktuellen, besonderen Situation zur Ausbreitung von COVID-19 wurden zum Schutz vor der weiteren, ungehinderten Ausbreitung des Virus per Allgemeinverfügung eine Vielzahl an Maßnahmen erlassen. In besonders betroffenen Regionen kann es zur Anordnung von Quarantäne oder einer Ausgangssperre kommen. Davon könnten auch Imkereien betroffen sein, die zur Versorgung ihrer Völkerbestände mobil sein müssen. Nach aktuellem Informationsstand sind keine wie auch immer gearteten Ausnahmeregelungen für die Imkerei und die Landwirtschaft erforderlich oder geplant, da diese Tätigkeiten systemrelevant sind. Kritisch im Sinne einer weiteren Ausbreitung des Virus sind größere Menschenansammlungen. Diese sollten jetzt möglichst vermieden werden. Im Falle weiterer einschränkender Maßnahmen möchten wir nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Hinweise geben, um die Versorgung der Völker sicherzustellen: 1.)Bienenhalter können ihre imkerliche Tätigkeit nachweisen z. B. durch-Meldebescheid Tierseuchenkasse-Meldebescheid H.I.T. (Meldepflicht der Bienenhaltung beim Veterinär-Amt) 2.)Aufgrund der Meldepflicht von Bienenvölkern müssten den zuständigen Ordnungsbehörden die Informationen zur Lage der Bienenstände vorliegen. 3.) In Ausnahmefällen können Ortsvereine möglicherweise unterstützen und für die betreffenden Imker eine Bestätigung ausstellen, dass die Versorgung ihrer Bienen erforderlich ist. 4.) Eine Genehmigung über eine eventuell erforderliche Ausnahmeregelung zur Mobilität kann nicht durch imkerliche Organisationen, sondern nur durch die zuständige Behörde vor Ort, die die Sperre oder Einschränkung verfügt hat, für die betreffenden Imker ausstellen. 5.) Wichtige Informationen zur jeweils aktuellen Situation veröffentlichen die zuständigen Länderregierungen oder die zuständigen Behörden vor Ort. Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf den Ernstfall vorzubereiten, um eine Versorgung der Bienen bei einem Ausfall des Bienenhalters gewährleisten zu können. Dieses sollte auf Ortsvereinsebene erfolgen. Der zuständige Landesverband kann dabei unterstützend zur Seite stehen.

Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS-CoV-2. (Stand 18.03.2020, 14.30 Uhr)

Nach den Kontakten, die wir und auch der DIB mit den Ministerien nutzen konnten, müssen wir uns in der Betreuung unserer Bienenvölker keine Sorgen machen. Die Imkerei ist ein Teil der Landwirtschaft und unsere Bienen müssen, ebenso wie die Tiere in den landwirtschaftlichen Betrieben, betreut werden. Für einen Fall einer allgemeinen Ausgangssperre müssen sicher bei den für uns in Hessen zuständigen Behörden (Gesundheitsämter) Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. In diesen Fällen sind unsere Imkervereine gefordert, eventl. Bescheinigungen auszustellen.

Um Hilfestellung untereinander geben zu können, stimmen Sie sich bitte innerhalb Ihres Vereins mit ihren Nachbarimkern ab, damit stets eine schnelle Vertretung an den Bienen gewährleistet wird.
 
Bitte beachten Sie im Falle eines erforderlichen Vertretungsfalles, nur mit eigenem Handwerkszeug an die zu betreuenden Völker zu gehen, damit einer eventuellen Kontamination durch das Handwerkszeug vorgebeugt werden kann. (Stand 25.03.2020, 19.35 Uhr)