Mit der neuen Honigrichtlinie vom Land Hessen ändern sich die Förderrichtlinien für Honigproben, AFB-Proben und dergleichen. Für die Förderung werden zwölfstellige Betriebsnummern benötigt, die aus einer Gemeindeschlüsselzahl und einer vierstelligen individuellen Nummer besteht. Imkerinnen und Imker richten sich bitte an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises in Homberg, Hans-Scholl-Straße 1, Gebäude 5, um die Betriebsnummer zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Bienenstände von jedem Imker dem Veterinäramt bekannt sind. Ohne die Bekanntgabe von Ständen kann das Veterinäramt keine Betriebsnummer generieren. Parallel dazu soll die Betriebsnummer in die Onlinemitgliederverwaltung des DIB aufgenommen werden. Dazu richten sich die Mitglieder an unseren Kassierer Viktor Schwarz, damit er die Eingabe der Nummern in die DIB-OMV vornehmen kann.