Mit der neuen Honigrichtlinie vom Land Hessen ändern sich die Förderrichtlinien für Honigproben, AFB-Proben und dergleichen. Für die Förderung werden zwölfstellige Betriebsnummern benötigt, die aus einer Gemeindeschlüsselzahl und einer vierstelligen individuellen Nummer besteht. Imkerinnen und Imker richten sich bitte an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises in Homberg, Hans-Scholl-Straße 1, Gebäude 5, um die Betriebsnummer zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Bienenstände von jedem Imker dem Veterinäramt bekannt sind. Ohne die Bekanntgabe von Ständen kann das Veterinäramt keine Betriebsnummer generieren. Parallel dazu soll die Betriebsnummer in die Onlinemitgliederverwaltung des DIB aufgenommen werden. Dazu richten sich die Mitglieder an unseren Kassierer Viktor Schwarz, damit er die Eingabe der Nummern in die DIB-OMV vornehmen kann.
Bestellaktion Königinnen
Die 40 bestellten Reinzuchtköniginnen aus Oberhof (bzw. deren Mutter) haben folgende Zuchtdaten:
-Zuchtbuchnummer: DE-16-325-4376-2020-K
-Prüfbetrieb: DE-16-358
-Gesamtzuchtwert: 120
-Ertrag in kg: 56,6
-Zuchtwert Honig: 122
-Sanftmut: 4
-Zuchtwert Sanftmut: 122
-Wabensitz: 3,5
-Zuchtwert Wabensitz: 118
-Schwarmverhalten: 4
-Zuchtwert Schwarmverhalten: 119
-Varroaindex: 109
-Leistungsindex: 123
Stockwaage
Seit Herbst 2022 verfügen wir über eine eigene Vereinswaage, die im Lebendigem Bienenmuseum in Knüllwald-Niederbeisheim aufgestellt wurde. Sie soll die Trachtverhältnisse in Form einer graphischen Darstellung aufzeigen. Dabei werden täglich Gewichtszunahmen und -abnahmen erfasst und liefern standortbezogene Daten. Einsehen kann man die Waage auf der Homepage des Bieneninstituts Mayen. Dort werden auch die Daten von hunderten weiteren Waagen aus dem gesamten Bundesgebiet veröffentlicht. Zusätzlich zu unserer Stockwaage gibt es jeweils eine Weitere in Borken, Fritzlar und Niedenstein. Sie kann direkt unter folgendem Link eingesehen werden:
Stammtisch
Seit diesem Monat wurde die Durchführung eines Imkerstammtisches neu gestartet. Dieser findet immer am zweiten Mittwoch im Monat statt. Jeweils um 19.00 Uhr im DGH Lichtenhagen. Anschrift: Nussäcker 4 in 34593 Knüllwald-Lichtenhagen.
Themen: Kennenlernen, Austausch untereinander, aktuelle Arbeiten an den Völkern, Beantwortung von Fragen
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Jahreshauptversammlung 2022
Am Samstag, den 02.07.2022 fand unsere letzte Jahreshauptversammlung statt. Coronabedingt wurde die Veranstaltung ins Freie, nämlich auf den Schlossberg in Wabern-Falkenberg verlegt. Außerdem fand sie für die Jahre 2020 und 2021 satt, da es in 2021 keine JHV gab.
Mit 26 anwesenden Mitgliedern waren wir beschlussfähig und der erste Vorsitzende Walter Uwe Zülch begann mit einem Rückblick auf die vergangenen beiden Jahre. In dieser Zeit sind 9 Mitglieder verstorben. Neben den Austritten gab es aber auch Neuzugänge von Neuimkern, sodass der Verein nun 91 Mitglieder und 538 Völker groß ist (Stand 31.12.2021). Dann wurde das Protokoll von der letzten JHV am 31.01.2020 verlesen. Die geplanten Veranstaltungen für 2020 wurden allesamt abgesagt, für 2021 erfolgten keine neuen Planungen. Die Futtermittelaktion fand wie gewohnt statt (2020: 11 Tonnen und 2021: 13 Tonnen), ebenso wurden Honigproben im Rahmen der Marktkontrolle (2020: 3 und 2021: 0) eingeschickt. Man nahm in beiden Jahren auch am AFB- Monitoring teil (2020: 3; 2021: 4 Proben-allesamt negativ). Zukünftig soll bei der Verteilung der Imkerpatenschaften keine Zuordnung mehr vom Vorstand erfolgen. Die Neuimker sollen sich selbst einen geeigneten Vereinsimker aussuchen, an dem sie sich orientieren können und wollen. Der Vorsitzende Walter Zülch fuhr mit den überdurchschnittlich hohen Winterverlustqouten fort, was sich bereits im Spätsommer und Herbst 2021 abzeichnete. Die Varroamilbe ist weiterhin der Hauptgrund für Völkerverluste- vor allem weil sie von vielen Imkern unterschätzt wird!
Nach der Versammlungspause informierte Herr Zülch über die geplante Umstellung auf die Online-Mitgliederverwaltung. Es folgte ein Kassenbericht mit Ein- und Ausgaben sowie Guthaben zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021. Darauffolgend standen die Wahlen an: Erster Vorsitzender Walter Uwe Zülch und zweiter Vorsitzender Jörg Eidam bleiben im Amt. Zusätzlich wurde Marek Ilian zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der neue Kassierer heißt Viktor Schwarz und der neue zweite Kassierer ist Christian Zientek. Frau Sabine Marks wurde zur Schriftführerin gewählt und ihre Stellvertreterin heißt Susanne Weingarten. Frau Erika Geiseler wurde im Amt als beauftragte Zuchtwartin bestätigt sowie Karl-Heinz-Weinreich als Material- und Gerätewart. Herr Stefan Eckhardt wurde als neuer Beisitzer in den Vorstand gewählt. Leonard Schirk wurde ebenfalls im Amt als Homepagebeauftragter wiedergewählt. Unter dem Tagesordnungspunkt 9 „Verschiedenes“ wurde eine aktivere Vereinstätigkeit, vor allem für Neuimker, gewünscht. Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, bei der es um die Frage der Informationsvermittlung an Neueinsteiger ging.
Die ersten Völker sind in Schwarmstimmung
Mit wachsender Bienenanzahl und knappper werdendem Raum kommen die Völker in Schwarmstimmung. Aktuell sind es die ersten schon. Durch den massiven Nektar-und Polleneintrag, vor allem durch den Raps, den Apfel und dem Löwenzahn wird der Raum zunehmend enger. Die ersten Kastanien blühen auch bereits und liefern den Bienenvölkern zusätzlichen Nektar. Wir Imker sollten nun im Rhytmus von 7 Tagen die Völker auf Schwarmstimmung kontrollieren. Dazu wird zunächst der Honigraum abgenommen und der obere Brutraum angekippt. Anhand der Kippkontrolle lässt sich einfach die Schwarmtendenzen der Völker erkennen. Sobald ein Spielnäpfchen bestiftet ist, muss das ganze Volk durchgeschaut werden. Man beginnt am besten im unteren Brutraum und schüttelt Wabe für Wabe die Bienen ab. Dabei darf keine Schwarmzelle übersehen werden. Das Gleiche geschieht mit dem oberen Brutraum. Grundsätzlich gilt es Arbeitslosigkeit im Volk zu vermeiden. Das bedeutet, dass den Bienen genügend Raum und Baumöglichkeit gegeben werden muss.
Welche Merkmale zeigen Schwarmstimmung an? Der Baurahmen sollte gleichmäßig und vollständig ausgebaut worden sein. Wenn dies nicht der Fall ist, ist das ein Anzeichen auf Schwarmstimmung. (entweder wird er gar nicht ausgebaut oder nur herzförmig). Genauere Erkenntnisse lässt sich schnell und einfach mit der Kippkontrolle erkennnen. Am besten benutzen sie eine Taschenlampe, um in die Wabengassen tiefer hinein schauen zu können. Achten Sie auch auf den Pollen. Wenn dieser glänzt und schimmert, zeigt das auch Schwarmstimmung an, weil die Bienen den Pollen konservieren und damit länger haltbar machen. Schwarmzellen finden sich am Rand und unten an der Wabe. Damit unterscheiden sie sich von Nachschaffungszellen, wie bei einer stillen Umweiselung. Dann sind die Zellen mitten auf der Wabe zu finden.
Wann ist die beste Zeit zum Schröpfen? Schröpfen bedeutet die Entnahme von Brutbrettern (Brutwaben), welche für die Ablegerbildung verwendet werden. Der idealste Zeitpunkt, um mit dem Schröpfen zu beginnen, ist bevor Schwarmstimmung aufkommt. Wenn ein Volk schon in Schwarmstimmung ist, hat der Imker zu spät und zu wenig geschröpft. Sprich er hat nicht genug Platz geschaffen. Wenn ein Volk viele Spielnäpfchen besitzt (mindestens 10 oder mehr), diese aber noch nicht bestiftet sind, ist es Zeit dem Volk Brutwaben zu entnehmen. Die entnommenen Brutwaben werden mit Mittelwänden aufgefüllt. Ein Ableger besteht neben den geschröpften Brutwaben auch aus 1-2 Futterwaben. Wenn man möchte, kann man dem Ableger auch noch eine Mittelwand zum Bauen und eine Pollenwabe hinzugeben.
Welche Maßnahmen beenden die Schwarmstimmung? Wenn Sie ein Volk haben, welches in Schwarmstimmung ist, wird wie bereits oben im Text beschrieben das Volk durchgeschaut und ALLE Schwarmzellen ausgebrochen. Brutbretter werden rausgenommen und Mittelwände oder Leerwaben eingehängt. Darauf können die Bienen bauen und die Weisel ihre Eier ablegen. Wenn der Honigraum zu dreiviertel oder mehr gefüllt ist, setzen Sie einen zweiten Honigraum unter den zuerst aufgesetzten. Auch damit schaffen Sie Platz, damit die Bienen die Nektarmassen nach oben in den HR umtragen können. Ansonsten verhonigt das Brutnest. Eine weitere sehr wirksame Methode der Schwarmverhinderung beziehungsweise in Schwarmstimmung geratene Völker aus der Schwarmstimmung zu „befreien“ ist die Entnahme von Pollenbrettern. Diese befinden sich im unteren Brutraum und schnüren das Brutnest zu. Aufgrund des massiven Pollenangebots brauchen die Bienen diesen Pollen nicht. Er kann wie oben beschrieben zur Ablegerbildung verwendet werden. Wenn man mehr Pollenwaben als Ableger hat, können die Pollenwaben auch eingeschmolzen werden, da sie sehr anfällig für Wachsmotten sind.
Frühjahrsarbeiten am Bienenvolk
Jetzt aktuell kurz vor beziehungsweise während der Kirschblüte werden die Völker aufgrund des Wachstums und des erwarteten Nektareintrags erweitert. Einzarig überwinterte Völker werden zunächst mit einem Honigraum erweitert. Wenn dieser ausgebaut ist, wird ein zweiter Brutraum unter den Honigraum gesetzt, bzw. über die Brutraumzarge, in der das Volk überwintert hat. Parallel dazu wird auch ein Baurahmen an die zweite Position von rechts oder links an den Rand des Brutnestes eingehängt. Wichtig ist, dass bei der Honigraumgabe altes Winterfutter rausgenommen wird, damit eine Verfälschung mit dem Honig verhindert wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass trotzdem 5-6 kg Futter als Vorrat in jedem Volk verbleiben sollte, damit an kühlreren Tagen keine Futterknappheit besteht. Das Futter, welches den Völkern gelassen wird, sollte unbedingt an den Rand der untersten Zarge gehängt werden, weil Futterwaben am Rand, weit weg vom Honigraum, nicht umgetragen wird.
Bei den Zweizargern wird auch ein Drohnenrahmen in die obere Brutraumzarge an die zweite Postion von außen eingehängt und ein Honigraum aufgesetzt. Dieser wird in der Mitte mit 3-4 Leerwaben und am Rand mit Mittelwänden ausgestattet. Auch bei den Zweizargern wird überschüssiges Winterfutter entnommen. Im oberen Brutraum werden für die entnommenen Futterwaben Mitelwände in das Brutnest eingehängt, um das Brutnest in die Breite zu ziehen und um die Brut bis an das Absperrgitter hochzuziehen. Mittelwände im Brutnest fördert auch die Annahme des Honigraums. Die entnommenen Futterwaben werden kühl, dunkel und trocken sowie sicher vor Wachsmottenbefall gelagert und dienen der Fütterung und Erweiterung von Ablergern.
Umgang mit dem Coronavirus in Verbindung mit imkerlichen Tätigkeiten
Bienenpflege in der aktuellen Situation Liebe Imkerkolleginnen und -kollegen, aufgrund der aktuellen, besonderen Situation zur Ausbreitung von COVID-19 wurden zum Schutz vor der weiteren, ungehinderten Ausbreitung des Virus per Allgemeinverfügung eine Vielzahl an Maßnahmen erlassen. In besonders betroffenen Regionen kann es zur Anordnung von Quarantäne oder einer Ausgangssperre kommen. Davon könnten auch Imkereien betroffen sein, die zur Versorgung ihrer Völkerbestände mobil sein müssen. Nach aktuellem Informationsstand sind keine wie auch immer gearteten Ausnahmeregelungen für die Imkerei und die Landwirtschaft erforderlich oder geplant, da diese Tätigkeiten systemrelevant sind. Kritisch im Sinne einer weiteren Ausbreitung des Virus sind größere Menschenansammlungen. Diese sollten jetzt möglichst vermieden werden. Im Falle weiterer einschränkender Maßnahmen möchten wir nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Hinweise geben, um die Versorgung der Völker sicherzustellen: 1.)Bienenhalter können ihre imkerliche Tätigkeit nachweisen z. B. durch-Meldebescheid Tierseuchenkasse-Meldebescheid H.I.T. (Meldepflicht der Bienenhaltung beim Veterinär-Amt) 2.)Aufgrund der Meldepflicht von Bienenvölkern müssten den zuständigen Ordnungsbehörden die Informationen zur Lage der Bienenstände vorliegen. 3.) In Ausnahmefällen können Ortsvereine möglicherweise unterstützen und für die betreffenden Imker eine Bestätigung ausstellen, dass die Versorgung ihrer Bienen erforderlich ist. 4.) Eine Genehmigung über eine eventuell erforderliche Ausnahmeregelung zur Mobilität kann nicht durch imkerliche Organisationen, sondern nur durch die zuständige Behörde vor Ort, die die Sperre oder Einschränkung verfügt hat, für die betreffenden Imker ausstellen. 5.) Wichtige Informationen zur jeweils aktuellen Situation veröffentlichen die zuständigen Länderregierungen oder die zuständigen Behörden vor Ort. Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf den Ernstfall vorzubereiten, um eine Versorgung der Bienen bei einem Ausfall des Bienenhalters gewährleisten zu können. Dieses sollte auf Ortsvereinsebene erfolgen. Der zuständige Landesverband kann dabei unterstützend zur Seite stehen.
Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS-CoV-2. (Stand 18.03.2020, 14.30 Uhr)
Nach den Kontakten, die wir und auch der DIB mit den Ministerien nutzen konnten, müssen wir uns in der Betreuung unserer Bienenvölker keine Sorgen machen. Die Imkerei ist ein Teil der Landwirtschaft und unsere Bienen müssen, ebenso wie die Tiere in den landwirtschaftlichen Betrieben, betreut werden. Für einen Fall einer allgemeinen Ausgangssperre müssen sicher bei den für uns in Hessen zuständigen Behörden (Gesundheitsämter) Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. In diesen Fällen sind unsere Imkervereine gefordert, eventl. Bescheinigungen auszustellen.
Um Hilfestellung untereinander geben zu können, stimmen Sie sich bitte innerhalb Ihres Vereins mit ihren Nachbarimkern ab, damit stets eine schnelle Vertretung an den Bienen gewährleistet wird.
Bitte beachten Sie im Falle eines erforderlichen Vertretungsfalles, nur mit eigenem Handwerkszeug an die zu betreuenden Völker zu gehen, damit einer eventuellen Kontamination durch das Handwerkszeug vorgebeugt werden kann. (Stand 25.03.2020, 19.35 Uhr)
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Alle Mitglieder, Freunde und Bekannte sind zur JHV am Freitag, dem 31. Januar 2020 um 19 Uhr im Landgasthof Hepe in HR-Allmutshausen eingeladen.
Tagesordnungspunkte:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Totenehrungen
- Verlesung des Protokolls der letzten JHV
- Tätigkeitsberichte: Vorstandsmitglieder
- Prüfbericht der Kassenprüfer-Entlastung für das Jahr 2019
- Neuimkerkurs 2020
- Bekanntgaben D.I.B. und LHI Kirchhain
- Großbestellung von Bienenfutter-Abnahme-Bezug-Modalitäten
- Großbestellung Honiggläser D.I.B.
- Planungen für 2020: Imkerstammtisch, Praxisveranstaltungen, Grillfete, Tagesfahrt Bad Sooden-Allendorf (Wachsmanufaktur)
- Verschiedenes
Änderung und Ergänzungen zur Tagesordnung sind dem Vorstand schriftlich mit einer Begründung bis zum 15.01.2020 mitzuteilen.
Im Anschluss sind alle zu einem Imbiss eingeladen.
Der Vorstand
Aktuelles
Neuimker, die im nächsten Jahr einen Fortbildungskurs des Landesverbands Hessischer Imker besuchen möchten, sollten sich bis zum 20.12.2019 auf der Homepage des LV Hessicher Imker anmelden. Verschiedene Kurse stehen auch im Schwalm-Eder-Kreis zur Auswahl bereit. Die Website des Verbands ist unter Links verlinkt. Dazu wird die Mitgliedsnummer benötigt. Diese dreistellige Nummer ist im Begrüßungsschreiben des LV enthalten (12-103-xxx). Alternativ können auch Fortbildungskurse beim Bieneninstitut in Kirchhain belegt werden. Auch hier empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung. Einzelheiten sind unter der dortigen Homepage zu entnehmen. Ab sofort besteht für jeden Imker die Möglichkeit eine private Rückstandsanalyse seines eigenen Wachses und des eigenen Honigs kostenfrei vorzunehmen. Das dafür benötigte Formular ist auch auf dieser Homepage unter Downloads verlinkt. Dazu muss man ein Glas 500g Honig und/ oder 100g geschmolzenes gereinigtes Wachs in Form eines Blocks mit dem ausgefüllten Auftrag nach Kirchhain einschicken. Das erforderliche Budget für 2019 ist für Honiganalysen jedoch bereits aufgebraucht. Für 2020 gibt es einen neuen Fördertopf. Wachsanalysen sind auch in diesem Jahr noch möglich!